Rechnung für Dienstleistung: Vorlage, Pflichtangaben und Tipps

Wer Dienstleistungen erbringt, muss seinem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen. Ob Beratung, Webdesign, Handwerksleistung oder Coaching, eine Rechnung für Dienstleistungen muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Rechnungsstellung für Dienstleistungen achten müssen.

Eine Rechnung für eine Dienstleistung muss gemäß § 14 UStG folgende Pflichtangaben enthalten: den vollständigen Namen und die Anschrift des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, eine genaue Beschreibung der erbrachten Dienstleistung, den Umfang der Leistung, den Nettobetrag, den anwendbaren Steuersatz und den Bruttobetrag. Besonders wichtig bei Dienstleistungsrechnungen ist das Leistungsdatum oder der Leistungszeitraum, der angibt, wann die Leistung erbracht wurde.

Bei der Leistungsbeschreibung kommt es auf Genauigkeit an. Vermeiden Sie pauschale Formulierungen wie Beratungsleistungen und beschreiben Sie stattdessen konkret, welche Leistung Sie erbracht haben, zum Beispiel: Erstellung eines Marketingkonzepts für die Produkteinführung XY, 20 Stunden zu je 85 Euro netto. Je präziser die Beschreibung, desto weniger Rückfragen und desto schneller die Zahlung.

EasyInvoice bietet die perfekte Lösung für Dienstleister: Erstellen Sie Ihre Rechnung in wenigen Minuten, wählen Sie zwischen verschiedenen Positionsarten wie Dienstleistung, Produkt oder Stunden und fügen Sie detaillierte Beschreibungen hinzu. Die App berechnet Netto- und Bruttobeträge automatisch und fügt alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben ein. Zeiteinträge aus der integrierten Zeiterfassung können direkt in eine Rechnung überführt werden.

Besondere Regeln gelten für Dienstleistungen an Privatpersonen und bei Reverse-Charge-Sachverhalten im EU-Ausland. Bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, und auf der Rechnung muss ein entsprechender Hinweis vermerkt werden. Prüfen Sie vor der Rechnungsstellung, ob Ihr Kunde ein Unternehmen oder eine Privatperson ist und ob ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.

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