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Rechnung stornieren: Stornorechnung und Gutschrift richtig erstellen
Eine fehlerhafte Rechnung kann nicht einfach gelöscht oder überschrieben werden. Aus steuerrechtlichen Gründen muss die Korrektur über eine Stornorechnung oder eine Gutschrift erfolgen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie eine Rechnung stornieren müssen, wie Sie eine Stornorechnung erstellen und was der Unterschied zur kaufmännischen Gutschrift ist.
Eine Stornorechnung wird notwendig, wenn eine bereits versendete Rechnung fehlerhaft ist, etwa bei einem falschen Rechnungsbetrag, einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung oder wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Wichtig: Sie dürfen die ursprüngliche Rechnung nicht einfach ändern oder löschen. Stattdessen erstellen Sie eine Stornorechnung, die die Originalrechnung vollständig aufhebt, und stellen bei Bedarf eine neue korrigierte Rechnung aus. Die Stornorechnung erhält eine eigene Rechnungsnummer und muss einen eindeutigen Bezug zur Originalrechnung enthalten.
Der Begriff Gutschrift wird im Geschäftsleben oft für Stornorechnungen verwendet, hat steuerrechtlich aber eine andere Bedeutung. Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist eine Rechnung, die der Leistungsempfänger an den Leistungserbringer ausstellt. Eine Stornorechnung hingegen ist ein Rechnungskorrekturdokument, das der Rechnungssteller selbst ausstellt. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten Sie bei der Korrektur einer Rechnung den Begriff Stornorechnung oder Rechnungskorrektur verwenden und den Begriff Gutschrift nur für die umsatzsteuerliche Gutschrift nutzen.
Mit EasyInvoice erstellen Sie Gutschriften und Stornorechnungen direkt auf Ihrem iPhone, iPad oder Mac. Die App verwaltet alle Belege mit fortlaufender Nummerierung und stellt den korrekten Bezug zur Originalrechnung her. So behalten Sie den Überblick über alle Korrekturen und arbeiten stets rechtskonform.
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