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EÜR für Freiberufler: Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung und für viele Freiberufler die bevorzugte Methode. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung stellt die EÜR lediglich die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Freiberufler sind unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes oder Gewinns berechtigt, die EÜR zu nutzen, da sie nicht der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch unterliegen. Diese vereinfachte Gewinnermittlung spart erheblichen Verwaltungsaufwand und ist in den meisten Fällen ohne Steuerberater umsetzbar.
Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach §11 EStG. Das bedeutet, dass Einnahmen in dem Kalenderjahr erfasst werden, in dem sie auf Ihrem Konto eingehen, und Ausgaben in dem Jahr, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder Leistungserbringung ist dabei unerheblich. Zu den Betriebseinnahmen zählen neben den Honoraren auch Sachbezüge, erstattete Umsatzsteuer und Einnahmen aus dem Verkauf von Betriebsvermögen. Als Betriebsausgaben können unter anderem Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Fahrtkosten, Büromaterial, Telekommunikationskosten und anteilige Mietkosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Anlage EÜR für alle Steuerpflichtigen verbindlich, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Die formlose Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben wird vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Die Anlage EÜR muss elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden und enthält eine standardisierte Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben in vorgegebene Kategorien. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung inklusive Anlage EÜR endet regulär am 31. Juli des Folgejahres. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Um die EÜR korrekt und effizient zu erstellen, sollten Freiberufler ihre Einnahmen und Ausgaben laufend dokumentieren. Dazu gehört, alle Belege systematisch zu sammeln und Geschäftsvorfälle zeitnah zu erfassen. Besonders wichtig ist die saubere Trennung zwischen betrieblichen und privaten Ausgaben, da das Finanzamt hier genau prüft. Bei gemischt genutzten Gegenständen wie einem Laptop oder Mobiltelefon muss der betriebliche Anteil nachvollziehbar geschätzt oder dokumentiert werden. Auch Abschreibungen für Anlagegüter über 800 Euro netto sind in der EÜR zu berücksichtigen.
EasyInvoice unterstützt Freiberufler bei der Grundlage einer sauberen EÜR: der professionellen Rechnungsstellung. Alle erstellten Rechnungen werden automatisch dokumentiert und können als Einnahmennachweis herangezogen werden. Mit der integrierten Ausgabenerfassung behalten Sie zudem den Überblick über Ihre Betriebsausgaben. So schaffen Sie eine solide Basis für Ihre Einnahmenüberschussrechnung und sind bestens auf die Steuererklärung vorbereitet.
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