Rechnung schreiben als Freiberufler: Anleitung und Pflichtangaben

Freiberufler sind verpflichtet, für ihre erbrachten Leistungen ordnungsgemäße Rechnungen zu stellen, die allen Anforderungen des §14 UStG entsprechen. Eine korrekte Rechnung ist nicht nur die Grundlage für den Zahlungseingang, sondern auch für die eigene Buchhaltung und die steuerliche Dokumentation. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen können dazu führen, dass der Kunde die Zahlung verzögert oder dass das Finanzamt Beanstandungen bei der Betriebsprüfung erhebt. Mit einer strukturierten Anleitung und dem Wissen um die Pflichtangaben schreiben Sie von Anfang an rechtssichere Rechnungen.

Die gesetzlichen Pflichtangaben nach §14 UStG umfassen den vollständigen Namen und die Anschrift sowohl des leistenden Freiberuflers als auch des Rechnungsempfängers. Darüber hinaus müssen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine fortlaufende und einmalige Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und das Datum der Leistungserbringung angegeben werden. Die Rechnung muss eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung enthalten, einschließlich des Umfangs und des Zeitraums. Bei regelbesteuerten Freiberuflern ist der Nettobetrag, der Umsatzsteuersatz und -betrag sowie der Bruttobetrag auszuweisen. Vereinbarte Zahlungsbedingungen wie Zahlungsziel und Skonto sollten ebenfalls klar formuliert sein.

Freiberufler, die die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen, stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis. Anstelle der Aufschlüsselung in Netto- und Bruttobetrag wird nur der Gesamtbetrag angegeben, ergänzt durch den Hinweis, dass gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Regelbesteuerte Freiberufler hingegen müssen den korrekten Steuersatz von 19 Prozent oder bei bestimmten Leistungen den ermäßigten Satz von 7 Prozent anwenden. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen, bei dem die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht. In diesem Fall muss die Rechnung einen entsprechenden Hinweis sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Parteien enthalten.

Zu den häufigsten Fehlern beim Rechnung schreiben gehören fehlende oder doppelte Rechnungsnummern, ein fehlendes Leistungsdatum und unpräzise Leistungsbeschreibungen. Auch die Verwechslung von Rechnungsdatum und Leistungsdatum ist ein verbreiteter Fehler, der zu Rückfragen des Finanzamts führen kann. Freiberufler sollten zudem darauf achten, Rechnungen zeitnah nach Leistungserbringung zu stellen, da dies den Zahlungseingang beschleunigt und die Liquidität sichert. Alle Rechnungen müssen gemäß den GoBD zehn Jahre lang aufbewahrt werden, unabhängig davon, ob sie in Papierform oder digital erstellt wurden. Digitale Rechnungen dürfen nach dem Versand nicht mehr verändert werden, weshalb das PDF-Format oder eine Rechnungssoftware empfehlenswert ist.

EasyInvoice macht das Rechnung schreiben für Freiberufler so einfach wie möglich. Die App führt Sie Schritt für Schritt durch die Rechnungserstellung und stellt sicher, dass alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten sind. Rechnungsnummern werden automatisch fortlaufend vergeben, und je nach Einstellung wird die Kleinunternehmerregelung oder der reguläre Umsatzsteuerausweis korrekt angewendet. Die fertige Rechnung versenden Sie als PDF direkt per E-Mail an Ihren Kunden, und eine Kopie wird automatisch in Ihrem Rechnungsarchiv gespeichert.

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